Der Ärzteverein Bottrop stellt sich vor
Der zur Zeit gewählte Vorstand
1. Vorsitzender | Dr. med. Gerald Schmitt (Orthopädie) |
2. Vorsitzender | Bernd Gerretz (Anästhesist) |
Schriftführer | Dr. med. Christoph Giepen (Allgemeinmedizin) |
Kassenwart | Peter Voigt (Urologie) |
Funktionsbeauftragte
Notdienstbeauftragter | Bernd Gerretz (Anästhesie) |
Fortbildungsbeautragter | Jens Stadtmann (Allgemeinmedizin) |
Der Ärzteverein Bottrop wurde am 17. November 1919 als Standesvertretung der damals in Bottrop tätigen Ärzte gegründet und in das Vereinsregister unter dem Namen „ÄRZTEVEREIN BOTTROP eV“ eingetragen. Gründungsmitglieder waren Sanitätsrat Dr. Buderath ( 1. Vorsitzender ), Prof. Dr. Ohm (2. Vorsitzender ), Dr. Heger (Schriftführer ) sowie die Doktoren Overbeck, Roer, Zumhasch und Nathrath. Der Verein wurde Mitglied des Deutschen Ärztevereinsbundes als Verbindung aller örtlichen Ärztevereine.
Die Aufgabe des Vereins besteht in der Wahrnehmung der standes- und berufspolitischen Interessen auf regionaler und überregionaler Ebene.
Es gibt ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind die in Bottrop tätigen, selbständig niedergelassenen, die im öffentlichen Dienst tätigen und die leitenden Krankenhausärzte. Außerordentliche Mitglieder können alle in Bottrop wohnenden nicht selbständigen Ärzte werden. Im Ruhestand befindliche Ärzte können dem Ärzteverein weiterhin angehören. Als Ehrenmitglieder können Ärzte ernannt werden, welche sich um den Verein oder die Ärzteschaft besonders verdient gemacht haben.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder durch Ausschluß.
Die Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vereinsvorstand.
Die Mitgliederversammlung tritt innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres zusammen zur Genehmigung des Protokolls des abgelaufenen Geschäftsjahres, zur Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung, der Entlastung des Vorstandes, der Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer, der Beschlußfassung über Satzungsänderungen sowie der Ernennung von Ehrenmitgliedern. Der Vereinsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Die Amtszeit dauert 2 Jahre.